In Japan kann man für Beleidigungen im Internet bis zu einem Jahr ins Gefängnis kommen

Von: Michael Korgs | 07.07.2022, 17:24

Ab Donnerstag werden Personen, die wegen "Online-Beleidigungen" verurteilt werden, nach einem neuen Gesetz, das im Sommer in Japan in Kraft getreten ist, mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft. Personen, die wegen Online-Beleidigungen verurteilt werden, können auch zu einer Geldstrafe von bis zu 300.000 Yen (etwas mehr als 2.200 $) verurteilt werden. Zuvor lag die Strafe bei weniger als 30 Tagen Gefängnis und bis zu 10.000 Yen (75 Dollar). Das Gesetz wird nach drei Jahren überprüft, um festzustellen, ob es sich auf die Meinungsfreiheit auswirkt - eine Sorge, die von Kritikern des Gesetzes geäußert wurde. Befürworter sagten, es sei wichtig, Cybermobbing in Japan einzudämmen.

Der japanische Gesetzgeber hat das Gesetz verabschiedet, ohne genau zu wissen, was eine Beleidigung ist, so Seiho Cho, eine Strafrechtsanwältin in Japan. Das Gesetz legt fest, dass eine Beleidigung darin besteht, dass jemand herabgewürdigt wird, ohne dass Informationen über diese Person gegeben werden. "Selbst wenn jemand den japanischen Staatschef nach der neuen Gesetzgebung einen Idioten nennt, kann dies aufgrund der Definition des Begriffs 'Beleidigung' im überarbeiteten Gesetz als Beleidigung gelten", fügte Cho hinzu.

Nach dem Selbstmord von Hana Kimura, einem Reality-TV-Star, der im Internet gemobbt wurde, drängten japanische Behörden auf ein Verbot von Cybermobbing. Nachdem ihre Mutter mehr Anti-Cybermobbing-Regelungen gefordert hatte, setzte sich auch ihr Vater dafür ein. Einigen Studien zufolge gibt es einen Zusammenhang zwischen Selbstmordgedanken und Cybermobbing; die meisten Untersuchungen wurden jedoch an Kindern und Jugendlichen durchgeführt.

Im Vereinigten Königreich gibt es Gesetze gegen "grob beleidigende" öffentliche Äußerungen, und Einzelpersonen wurden für Tweets angeklagt und zu Geldstrafen verurteilt. Die Formulierungen in den Richtlinien sind ebenfalls auslegungsfähig, und die Gerichte müssen von Fall zu Fall entscheiden, ob eine Äußerung "extrem" oder "völlig" beleidigend ist.