US-Bundesbezirksgericht bestätigt, dass KI keine Erfindungen patentieren kann

Von: Michael Korgs | 08.08.2022, 23:22

Ein US-Bundesbezirksgericht hat entschieden, dass für KI-Systeme keine Patente erteilt werden können, weil sie nicht menschlich sind. Das Urteil ist das jüngste in einer Reihe von erfolglosen Rechtsstreitigkeiten des Informatikers Steven Thaler über das Urheberrecht und die Patentierung verschiedener von ihm entwickelter Software-Tools für künstliche Intelligenz.

Im Jahr 2019 scheiterte Thaler daran, ein Bild im Namen eines KI-Systems namens Creativity Machine urheberrechtlich zu schützen, ein Urteil, das 2022 vom US-Urheberrechtsamt bestätigt wurde. In einem separaten Verfahren entschied das US-Patent- und Markenamt im Jahr 2020, dass Thalers DABUS-KI-System nicht als rechtmäßiger Erfinder angesehen werden könne, da er keine "natürliche Person" sei. Diese Feststellung wurde später von einem Richter bestätigt. Das Bundesberufungsgericht bestätigte diese Entscheidung ebenfalls.

In der Entscheidung des Gerichts weist Richter Leonard P. Stark darauf hin, dass man davon ausgehen könne, dass "eine abstrakte Untersuchung der Art der Erfindung oder der Rechte an den KI-Systemen, falls vorhanden, erforderlich wäre, um diesen Fall zu lösen". Stark fügt hinzu, dass solche metaphysischen Bedenken vermieden werden können, wenn man sich den Wortlaut des fraglichen Gesetzes ansieht: das Patentgesetz.

Laut Stark definiert das Patentgesetz ein Patent als eine "neue und nützliche Erfindung", die "von Menschen gemacht oder entdeckt wird". Das Gesetz bezeichnet Patentinhaber als "Personen", was nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs "im Allgemeinen einen Menschen, eine Person" bedeutet, und es verwendet Personalpronomen - "sich" und "selbst" - anstelle von Wörtern wie "sich", was Stark so auslegt, dass auch nichtmenschliche Erfinder lesen können.

"Chartas lassen oft viele plausible Interpretationen zu. Das ist hier nicht der Fall", fügt Stark hinzu. "In diesem Fall beginnt und endet die Frage der Gesetzesauslegung mit der eindeutigen Bedeutung des Textes... Es besteht kein Zweifel: Nach dem Patentgesetz müssen Erfinder natürliche Personen sein, d. h. Einzelpersonen.

Diese Entscheidung stützt den aktuellen Stand des KI-Patentrechts in den Vereinigten Staaten und untermauert, was sich allmählich zu einem internationalen rechtlichen Konsens entwickelt. Sowohl das EU-Patentamt als auch der australische High Court haben in den letzten Jahren ähnliche Entscheidungen getroffen (in Australien entschied das Bundesgericht jedoch zunächst zugunsten der Inhaber von KI-Patenten).

Laut BloombergLaw plant Thaler, zusammen mit seinem Anwalt Ryan Abbott von Brown, Neri, Smith & Khan LLP gegen die Entscheidung des Bezirksgerichts Berufung einzulegen und bezeichnete den "engen und textualistischen Ansatz" des Gerichts zum Patentgesetz als "eindeutig falsch". Laut The Independent: "Es ignoriert den Zweck des Patentgesetzes und seine Implikationen, dass durch KI geschaffene Erfindungen nun in den Vereinigten Staaten nicht patentierbar sind. Dies ist ein Ergebnis mit realen sozialen Folgen".