Die Europäische Kommission will die Smartphone-Hersteller verpflichten, innerhalb von 5 Jahren die Akkulaufzeit zu erhöhen und Ersatzteile zu produzieren

Von Elena Shcherban | 04.09.2022, 14:37
Die Europäische Kommission will die Smartphone-Hersteller verpflichten, innerhalb von 5 Jahren die Akkulaufzeit zu erhöhen und Ersatzteile zu produzieren

Die Europäische Kommission hat einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der die Anforderungen an Smartphone-Hersteller verschärfen wird. Er soll vor allem die Reparierbarkeit der Geräte verbessern und ihre Lebensdauer verlängern.

Einzelheiten

Die Europäische Kommission stellt mehrere Anforderungen an die Unternehmen. Erstens, innerhalb von 5 Jahren nach der Veröffentlichung des Geräts garantieren Servicezentren und Werkstätten die Verfügbarkeit von mindestens 15 verschiedenen Teilen. Das bedeutet, dass die Nutzer innerhalb von 5 Jahren den Akku, das Display, das Ladegerät, die Rückabdeckung und sogar das Fach für die SIM-Karte und die Speicherkarte problemlos austauschen können.

In dem Entwurf wird darauf hingewiesen, dass die Erhöhung der Reparaturfähigkeit auf 5 Jahre in etwa der Entfernung von 5 Millionen Autos von den Straßen entsprechen würde. Das ist eine erhebliche Verringerung der Menge an Elektroschrott.

Zweitens müssen die Hersteller die Lebensdauer der Batterien erhöhen, d. h. sie müssen sicherstellen, dass die Batterien nach 1 000 vollständigen Ladezyklen noch 80 % ihrer Nennkapazität besitzen. Darüber hinaus dürfen Software-Upgrades die Lebensdauer der Batterien nicht beeinträchtigen.

Schließlich sieht der Gesetzentwurf eine Energieeffizienzkennzeichnung vor, die es den Kunden ermöglicht, die voraussichtliche Akkulaufzeit, Informationen über den Schutz des Geräts gegen Wasser und Staub sowie eine Bewertung der Widerstandsfähigkeit des Geräts gegen versehentliches Herunterfallen zu erfahren.

Diese Anforderungen gelten nicht für Geräte mit flexiblen Bildschirmen und geschützte Geräte, die für extreme Bedingungen ausgelegt sind.

Wir betonen, dass es sich bisher nur um einen Gesetzesentwurf handelt, der noch verbessert werden muss und noch nicht verabschiedet wurde.

Quelle: Europäische Kommission