Boeing muss wegen Irreführung der Anleger über die Sicherheit der Boeing 737 MAX eine Geldstrafe von 200 Millionen Dollar zahlen

Von Maksim Panasovskiy | 23.09.2022, 11:34
Boeing muss wegen Irreführung der Anleger über die Sicherheit der Boeing 737 MAX eine Geldstrafe von 200 Millionen Dollar zahlen

Der amerikanische Hersteller von Raumfahrt-, Militär- und Luftfahrtausrüstungen wird Investoren wegen irreführender Informationen entschädigen.

Was wir wissen

Diese Entscheidung wurde von der U.S. Securities and Exchange Commission getroffen. Die Aufsichtsbehörde verhängte eine Geldstrafe gegen das Unternehmen, weil es die Anleger in Bezug auf die Sicherheit der Boeing 737 MAX in die Irre geführt hatte. Die Höhe der Strafe beträgt 200 Millionen Dollar. Der ehemalige Chef von Boeing, Dennis A. Muilenburg, wurde zu einer Geldstrafe von 1 Million Dollar verurteilt.

Im Oktober 2018 stürzte die Boeing 737 MAX von Lion Air in Indonesien ab. Bei dem Absturz kamen 189 Passagiere ums Leben. Sechs Monate später stürzte das gleiche Flugzeug, allerdings von Ethiopian Airlines, in Äthiopien ab. Es gab 157 Opfer.

Das Unternehmen behauptete, die Boeing 737 MAX sei genauso sicher wie jedes andere Flugzeug. Die Börsenaufsichtsbehörde behauptet, dass das Unternehmen nach den beiden Abstürzen weiterhin falsche Behauptungen über die Sicherheit des Flugzeugs aufstellte, obwohl es von dem Problem mit dem Manövrierkorrektursystem wusste.

Nach dem Flugzeugabsturz in Indonesien gab Dennis Muehlenburg eine Pressemitteilung heraus, in der er erklärte, dass mangelhafte Wartung und Pilotenfehler die möglichen Ursachen für den Absturz des Flugzeugs waren. Doch schon damals begann das Unternehmen mit der Umgestaltung des Manövrierkorrektursystems, meldete es aber nicht.

Die SEC behauptet, Boeing und Dennis Muhlenburg hätten ihre Gewinne über die Interessen der Bevölkerung gestellt und die Anleger in Bezug auf die Sicherheit getäuscht. Die Angeklagten erklärten sich bereit, 200 Mio. $ bzw. 1 Mio. $ zu zahlen, wollten aber die Feststellungen der Aufsichtsbehörde weder zugeben noch dementieren.

Quelle: U.S. Securities and Exchange Commission