Ampel-Koalition präsentiert OZG 2.0: Die Digitalisierung der Verwaltung schreitet voran
Die Ampel-Koalition hat ein Gesetz zur Digitalisierung der Verwaltung (das sogenannte Onlinezugangsgesetz - OZG 2.0) vorgelegt, das es Bürgern und Unternehmen ermöglichen soll, wichtige Behördenangelegenheiten digital zu erledigen.
Was bekannt ist
Der Gesetzentwurf wurde heute im Bundeskabinett vorgestellt. Eine der zentralen Neuerungen des OZG 2.0 ist die komplette Umstellung der Verwaltungsabläufe auf digitale Prozesse. Damit sollen Daten, die über Webformulare erfasst werden, nicht mehr analog abgearbeitet werden. Ziel ist es, eine durchgängige Digitalisierung bei verschiedenen Verwaltungsangelegenheiten wie der Wohnortummeldung, dem Elterngeld, der Eheschließung, der An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, Baugenehmigungen, dem Führerschein und dem Wohngeld zu erreichen.
Um die Nutzung digitaler Anträge zu erleichtern, wird auf die bisher notwendige Schriftform verzichtet. Stattdessen soll der Online-Personalausweis als Schlüssel zum Zugang staatlicher Leistungen dienen. Hierfür wird ein Bürgerkonto namens "BundID" eingeführt, über das die Kommunikation mit der Verwaltung abgewickelt wird. Die Ampel-Koalition strebt eine bundesweit einheitliche Nutzung der BundID an und setzt auf den digitalen Identitätsnachweis mit dem elektronischen Personalausweis.
Zur Umsetzung des OZG 2.0 haben die Bundesländer drei Jahre Zeit, um ihre eigenen ID-Konten abzulösen. Bereits mehrere Bundesländer haben angekündigt, ihre landeseigenen Servicekonten durch die BundID zu ersetzen. Unternehmen sollen zudem innerhalb von fünf Jahren ihre Verwaltungsleistungen ausschließlich digital anbieten.
Das erste Onlinezugangsgesetz (OZG) aus dem Jahr 2017 erwies sich als nicht ausreichend, um die angestrebten Ziele zu erreichen. Mit dem OZG 2.0 soll nun ein Neustart für die Digitalisierung der Verwaltung eingeleitet werden. Eine konkrete Umsetzungsfrist wurde im Gesetzesentwurf jedoch nicht festgelegt. Die Oppositionsparteien, sowie Vertreterinnen und Vertreter der Grünen und der FDP, hatten bereits den Verzicht auf Umsetzungsfristen kritisiert. Nun bleibt abzuwarten, ob das OZG 2.0 den Anforderungen an eine moderne und digitale Verwaltung gerecht werden kann.
Über OZG
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) ist ein deutsches Gesetz, das den Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen mit digitalen Mitteln verbessern soll. Das 2017 in Kraft getretene OZG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsdienstleistungen bis Ende 2022 digital bereitzustellen. Das Gesetz zielt darauf ab, die Interaktion zwischen Bürgern, Unternehmen und Behörden zu verbessern, indem Dienstleistungen schneller, effizienter und nutzerfreundlicher gestaltet werden. Rund 600 Verwaltungsdienstleistungen, unterteilt in 35 Lebenssituationen und 17 Geschäftsszenarien, wurden für die Digitalisierung identifiziert.
Die Umsetzung des OZG folgt zwei Digitalisierungsprogrammen: dem "Digitalisierungsprogramm Bund" für Dienstleistungen des Bundes und dem "Digitalisierungsprogramm Föderal" für Dienstleistungen der Länder und Kommunen. Ziel ist es, die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer in den Vordergrund zu stellen und durch den Aufbau eines Portalverbundes eine flächendeckende Verfügbarkeit von digitalen Verwaltungsdienstleistungen zu erreichen. Der Erfolg der Digitalisierungsprogramme wird nicht nur an der Verfügbarkeit von Online-Diensten gemessen, sondern auch an der Akzeptanz und Nutzung durch Bürger und Unternehmen. Das OZG stellt einen Paradigmenwechsel dar, der den Nutzer in den Mittelpunkt stellt und Einfachheit, Schnelligkeit und Sicherheit digitaler Verwaltungsdienstleistungen anstrebt. Zur Unterstützung der Umsetzung wurden Kooperationen zwischen Bund und Ländern eingerichtet, die die Entwicklung und den Austausch von digitalen Lösungen sicherstellen. Das OZG ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer modernisierten und bürgernahen Verwaltung in Deutschland.