Bundesjustizministerium modernisiert System: Gesetz zur Erleichterung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in deutschen Gerichten in Planung
Das Bundesministerium der Justiz plant die Einführung eines neuen Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten.
Was bekannt ist
Das Ziel dieser vorgeschlagenen Neuregelungen ist es, die Nutzung von Videokonferenztechnik in Gerichtsverfahren weiter zu fördern und so die Effizienz und Zugänglichkeit des Justizsystems zu verbessern. Bereits während der Corona-Pandemie wurden vermehrt mündliche Verhandlungen, Güteverhandlungen, Erörterungstermine sowie die Vernehmung von Zeugen, Sachverständigen und Parteien per Bild- und Tonübertragung durchgeführt. Die positiven Erfahrungen aus dieser Zeit haben gezeigt, dass der Einsatz von Videokonferenztechnik auch unabhängig von einer pandemischen Lage ein wichtiger Bestandteil der Verfahrensgestaltung bleiben kann.
Das geplante Gesetz sieht vor, den Gerichten größere Gestaltungsspielräume bei der Planung, Anordnung und Durchführung von Terminen per Videokonferenz einzuräumen. Gleichzeitig werden die Interessen der Parteien und ihrer Prozessvertreter berücksichtigt. Durch klare und praxistaugliche Regelungen sollen die bereits vorhandenen technischen Möglichkeiten bestmöglich genutzt werden, um die physische Präsenz an einem bestimmten Ort in verschiedenen zivilprozessualen Verfahrenssituationen zu entbehrlich machen.
Das Gesetz ermöglicht auch die Abgabe von Anträgen und Erklärungen per Bild- und Tonübertragung sowie die Erweiterung des Verfahrens zur Abnahme der Vermögensauskunft durch den Gerichtsvollzieher. Zudem soll die vorläufige Protokollaufzeichnung erleichtert und verbessert werden, indem die vorhandene Videokonferenztechnik mit Aufzeichnungsfunktion genutzt wird.
Die Einführung dieses Gesetzes wird voraussichtlich weitreichende Konsequenzen für das deutsche Justizsystem haben. Durch den verstärkten Einsatz von Videokonferenztechnik können Gerichtsverhandlungen und andere Verfahrenstermine effizienter gestaltet werden. Dies ermöglicht eine flexiblere Terminplanung und reduziert die Notwendigkeit für lange Anreisen oder Aufenthalte an Gerichtsstandorten. Gleichzeitig können Verfahren beschleunigt werden, da die physische Anwesenheit der Parteien und Zeugen an einem bestimmten Ort nicht mehr zwingend erforderlich ist. Allerdings müssen bei der Nutzung von Videokonferenztechnik auch Aspekte wie Datenschutz, technische Zuverlässigkeit und mögliche Beeinflussung von Zeugen berücksichtigt werden. Das Gesetz wird daher voraussichtlich auch Regelungen enthalten, um diese Bedenken zu adressieren und einen reibungslosen und gerechten Ablauf der Verfahren zu gewährleisten.
Insgesamt verspricht das neue Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten eine moderne und zeitgemäße Weiterentwicklung.
Über die Nachteile
Hier eine kleine Liste von Punkten, die nicht einmal Nachteile des Gesetzentwurfs sind, sondern Aspekte, die sorgfältig geprüft werden sollten:
- Datenschutz und Sicherheit: Die Nutzung der Videokonferenztechnologie erfordert die Übertragung vertraulicher Informationen. Es muss sichergestellt werden, dass angemessene Sicherheitsmaßnahmen vorhanden sind, um den Datenschutz zu gewährleisten und Missbrauch zu verhindern.
- Gleichberechtigter Zugang: Nicht alle Menschen verfügen über die notwendigen Ressourcen oder technischen Möglichkeiten, um an Videokonferenzen teilzunehmen. Es ist wichtig, einen gleichberechtigten Zugang zum Justizsystem zu gewährleisten, damit niemand durch technische Einschränkungen benachteiligt wird.
- Öffentlichkeit und Transparenz: Die Übertragung von Gerichtsverhandlungen an einem öffentlich zugänglichen Ort ermöglicht es der Öffentlichkeit, das Verfahren zu verfolgen. Es muss sichergestellt werden, dass diese Transparenz auch bei virtuellen Anhörungen gewährleistet ist.
- Vertraulichkeit und Fairness: In einigen Fällen kann es erforderlich sein, dass bestimmte Teile der Verhandlung vertraulich bleiben. Es muss sichergestellt werden, dass der Einsatz der Videokonferenztechnik die Vertraulichkeit und Fairness des Verfahrens nicht beeinträchtigt.
Diese Überlegungen könnten bei der Erörterung und Weiterentwicklung des Gesetzesentwurfs berücksichtigt werden, um den wirksamen und fairen Einsatz der Videokonferenztechnologie in Gerichtsverfahren zu gewährleisten.
Quelle: BMJ
Foto: The Law Society