Ein Gericht in den USA hat entschieden, dass die Algorithmen von YouTube nicht rassistisch sind, wenn es um die Entfernung von Videos schwarzer Urheber geht

Von: Bohdan Kaminskyi | 21.08.2023, 21:27

Ein US-Bundesrichter in Kalifornien hat eine Klage gegen YouTube und dessen Muttergesellschaft Google wegen Rassendiskriminierung abgewiesen, die von nicht-weißen Urhebern von Inhalten auf der Plattform eingereicht worden war.

Was bekannt ist

Die Kläger behaupteten, dass die Empfehlungsalgorithmen von YouTube ihre Inhalte in unfairer Weise einschränken und sogar entfernen. Der Richter entschied jedoch, dass die Kläger keine Diskriminierung durch Google nachweisen konnten.

Das Urteil beendete einen dreijährigen Rechtsstreit, der nur wenige Monate nach dem Mord an George Floyd begann. Bei den Klägern in diesem Fall handelte es sich um vier YouTube-Videoersteller, die behaupteten, dass die Algorithmen des Unternehmens ihre Inhalte rassistisch einstuften. Dies habe zur Folge, dass die Zuschauerzahlen sinken.

In einigen Fällen behaupteten die Schöpfer, dass die Plattform Kanäle schattenweise sperrte oder Inhalte ohne jegliche Erklärung vollständig entfernte. Ihrer Ansicht nach war dies ein Verstoß gegen die YouTube-Richtlinie, die eine rassenneutrale Moderation von Inhalten garantiert.

Die Argumente der Kläger konnten Richter Vince Chhabria nicht überzeugen. Ihm zufolge stützten sich die Schöpfer auf zu wenige und schwache Beispiele. Insbesondere behauptete ein Urheber, dass sein Make-up-Tutorial "Wie man wie Donald Trump aussieht" zu Unrecht entfernt wurde.

Nachdem er das Beispiel untersucht hatte, räumte Chhabria jedoch die Möglichkeit eines Algorithmusfehlers ein. Der Ersteller des Videos erwähnte darin den Ku-Klux-Klan und beschrieb den Farbton von Trumps Make-up als "die Farben der weißen Vorherrschaft". Die Algorithmen von YouTube mögen die falsche Wahl getroffen haben, aber die Anwälte haben nicht bewiesen, dass dies das Ergebnis einer rassistischen Diskriminierung war.

Quelle: Gizmodo