Tesla hat es sich anders überlegt, Cybertruck-Käufern, die den Elektro-Pickup innerhalb eines Jahres nach dem Kauf weiterverkaufen können, eine Geldstrafe von 50.000 Dollar zu zahlen
Die Nutzungsvereinbarung eines Tesla-Autokäufers enthielt Informationen, die besagten, dass das Unternehmen Kunden bestrafen würde, wenn sie einen Cybertruck weniger als ein Jahr nach dem Kauf weiterverkaufen. Doch diese Strafklausel ist jetzt verschwunden.
Was bekannt ist
Laut einer frühen Version der Vereinbarung hätte sich der Käufer des Cybertrucks verpflichtet, den elektrischen Pickup innerhalb des ersten Jahres nach dem Kauf nicht zu verkaufen. Das Fahrzeug selbst wurde 2019 vorgestellt, aber der Verkauf hat noch nicht begonnen.
Es ist nicht schwer zu vermuten, dass der Cybertruck zum Verkaufsstart ein knappes Fahrzeug sein wird. Die Einführung der Klausel, die den Weiterverkauf des Pickups innerhalb eines Jahres verbietet, spiegelt Teslas Wunsch wider, Wiederverkäufer zu bekämpfen, die von dem Hype um das Fahrzeug profitieren wollen.
In einer ersten Überarbeitung der Nutzungsvereinbarung hieß es, dass die Geldstrafe 50.000 Dollar betragen würde. Bei Vorliegen eines triftigen Grundes hätte Tesla den Weiterverkauf des Elektro-Pickups genehmigen können, doch hätte das Unternehmen ein vorrangiges Rückkaufsrecht erhalten.
Darüber hinaus hätte Tesla bei einem Verstoß gegen die Vereinbarung den Käufer auf eine schwarze Liste setzen und den Verkauf weiterer Elektrofahrzeuge verweigern können. Offenbar mussten diese Bedingungen gestrichen werden, um weitere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Quelle: electrek