Tesla erstattet eine Strafe in Höhe von 50.000 Dollar (oder mehr) für Erstkäufer des Cybertrucks, die sich entschließen, den elektrischen Pickup wieder zu verkaufen

Von Maksim Panasovskiy | 12.12.2023, 23:28
Tesla erstattet eine Strafe in Höhe von 50.000 Dollar (oder mehr) für Erstkäufer des Cybertrucks, die sich entschließen, den elektrischen Pickup wieder zu verkaufen

Seit der Präsentation des Cybertrucks sind bereits fast zwei Wochen vergangen. Die ersten Käufer haben ihre Elektroautos erhalten, aber wenn sie sie in naher Zukunft weiterverkaufen wollen, müssen sie den Löwenanteil des Erlöses abgeben.

Was bekannt ist

Tesla hat sich dennoch entschlossen, den Erstkäufern, die den Cybertruck innerhalb eines Jahres verkaufen können, die 50.000 Dollar Strafe zu erstatten. Die Wiederverkaufsstrafen wurden bereits bei der Ankündigung des Elektro-Pickups im Jahr 2019 angekündigt, aber letzten Monat verschwand die entsprechende Klausel aus dem Vertragstext.

Bei der Präsentation im November erhielten nicht mehr als 10 Kunden die Schlüssel für den Cybertruck. Die Auslieferung der Fahrzeuge an die Besitzer von Plätzen in der virtuellen Warteschlange wird im nächsten Jahr beginnen, und vorerst können Käufer nur das Cybertruck Foundation-Paket für 120.000 Dollar erhalten.

Laut Electrek haben die Besteller des limitierten Elektro-Pickup-Trucks erfahren, dass sie ihn ein Jahr lang nicht verkaufen können. Die entsprechende Klausel ist im Vertragstext wieder aufgetaucht. Der Countdown beginnt mit dem Datum der Auslieferung des Fahrzeugs.

Genauer gesagt, hat Tesla das vorrangige Recht auf Rücknahme. Darüber hinaus werden die Kosten um einen Viertel Dollar pro zurückgelegter Meile reduziert. Im Falle eines Verstoßes gegen die Wiederverkaufsverpflichtung muss der Kunde eine Geldstrafe in Höhe von 50.000 Dollar zahlen.

Wenn der Erstbesitzer den Cybertruck für mehr als 50.000 Dollar über dem offiziellen Preis verkauft, hat Tesla außerdem das Recht, die gesamte Wertdifferenz zurückzufordern. Darüber hinaus hat das Unternehmen das Recht, den Verkauf von Elektrofahrzeugen an Kunden zu verweigern, wenn die Bedingungen für den Weiterverkauf des Elektro-Pickup-Trucks nicht eingehalten werden. Es liegen noch keine Informationen darüber vor, ob die Beschränkungen auch für billigere Cybertruck-Konfigurationen gelten werden.

Quelle: Electrek