Ukraine verbietet Pfandleihhäusern die Annahme von Drohnen und Wärmebildkameras

Von Mykhailo Stoliar | 04.05.2024, 07:17
Ukraine verbietet Pfandleihhäusern die Annahme von Drohnen und Wärmebildkameras

Die neu verabschiedeten Verordnungen Nr. 51 und Nr. 53 erweitern die Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck, deren Verpfändung verboten ist, einschließlich Drohnen und Wärmebildkameras.

Was bekannt ist

Die Liste der verbotenen Güter umfasst verschiedene Arten von UAVs, nicht-visuelle Geräte, Quadcopter, etc. Die neuen Vorschriften treten am 4. Mai in Kraft, so dass es nicht mehr möglich sein wird, solche Waren in die betreffenden Einrichtungen zu bringen.

Die Verbote werden im Rahmen des Erlasses Nr. 234/2024 "Über die Bekämpfung der negativen Auswirkungen von Online-Glücksspielen" umgesetzt, der den Zugang zu Glücksspielen für Militärangehörige während des Kriegsrechts verbieten soll.

Das Ministerium für digitale Transformation der Ukraine plant insbesondere, mit großen IT-Unternehmen wie Apple und Google zu verhandeln, um illegale Online-Casinos auf deren Plattformen zu sperren.

Quelle: Werchowna Rada der Ukraine