Die Deutsche Telekom hat vor Gericht eine einstweilige Verfügung erhalten: Kündigungsrecht für langsames Internet bleibt trotz Preissenkung bestehen

Von Bohdana Sukhetska | 09.06.2023, 15:18
Die Deutsche Telekom hat vor Gericht eine einstweilige Verfügung erhalten: Kündigungsrecht für langsames Internet bleibt trotz Preissenkung bestehen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat gegen die Telekom Deutschland GmbH geklagt, die das Recht zur Senkung der Grundgebühr oder zur fristlosen Kündigung des Vertrages bei zu langsamer Internetgeschwindigkeit aufheben wollte. Die Internetnutzer haben also weiterhin das Recht dazu.

Was bekannt ist

Das Gericht stellte fest, dass Anbieter das Sonderkündigungsrecht nicht ausschließen dürfen, wenn die Internetgeschwindigkeit langsamer ist als vereinbart. Auch Kund:innen, die aufgrund der unzureichenden Leistung ihr Entgelt gemindert haben, behalten das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Ein Schreiben der Telekom, in dem behauptet wurde, das Sonderkündigungsrecht entfalle nach einer Entgeltminderung, wurde vom Gericht als irreführend und rechtswidrig eingestuft.

Jana Brockfeld, Rechtsberaterin beim, betonte die Bedeutung dieser Entscheidung für die Verbraucher:

Das Landgericht Köln hat klargestellt, dass Verbraucher:innen nach einer Preisreduzierung immer noch die Möglichkeit haben, bei anhaltend schlechten Leistungen fristlos zu kündigen. Dieses Recht dürfen die Anbieter nicht ausschließen

Das Telekommunikationsgesetz gibt Verbraucher:innen das Recht, bei einer dauerhaft schlechten Datenübertragungsrate das Vertragsentgelt zu mindern oder außerordentlich zu kündigen. Das Ziel des Gesetzes ist es, Verbraucher:innen in die Lage zu versetzen, sich gegen schlechte Leistungen ihres Internetanbieters zu wehren. Eine Preisminderung führt nicht zu einer vertragsgemäßen Leistung.

Das Landgericht Köln entschied jedoch, dass die Angabe der Telekom über den Wegfall des Sonderkündigungsrechts keine überprüfbare Vertragsbedingung darstellt. In diesem Punkt unterlag der in dem Klageverfahren. Beide Parteien haben gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht Köln (OLG Köln) eingelegt.

Das Urteil des Landgerichts Köln ist noch nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, wie das OLG Köln in dem Berufungsverfahren entscheiden wird. Das Urteil hat jedoch bereits jetzt Auswirkungen auf die Rechte der Internetnutzer in Deutschland und stärkt ihre Position gegenüber den Anbietern.

Über Deutsche Telekom

Die Deutsche Telekom ist ein führendes globales Telekommunikationsunternehmen mit Aktivitäten in über 50 Ländern. Mit etwa 245 Millionen Mobilfunkkunden, 25 Millionen Festnetzanschlüssen und 21 Millionen Breitbandanschlüssen bietet das Unternehmen eine breite Palette von Lösungen im Bereich Festnetz, Breitband, Mobilfunk und Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) für Verbraucher und Unternehmen an. Im Geschäftsjahr 2022 erzielte die Deutsche Telekom einen Umsatz von 114,4 Milliarden Euro und beschäftigt rund 206.800 Mitarbeiter. Das Unternehmen befindet sich im Wandel von einem traditionellen Telekommunikationsunternehmen zu einem digitalen Dienstleister mit Fokus auf Software und Telekommunikationsdienstleistungen. Die Tochtergesellschaft T-Systems treibt die digitale Transformation in verschiedenen Branchen voran und bietet sicheren Betrieb von Legacy-Systemen, Cloud-basierte Dienste sowie Digitalisierungsprojekte für zukünftige Geschäftsfelder wie Datenanalyse und künstliche Intell.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband

Foto: telecoms.com