Tesla-Besitzer sind empört: Übertriebene Reichweite des Elektroautos führt zu Klage und Schiedsverfahren

Von Nastya Bobkova | 08.03.2024, 20:01
Tesla-Besitzer sind empört: Übertriebene Reichweite des Elektroautos führt zu Klage und Schiedsverfahren

Ein Bundesgericht hat entschieden, dass Tesla-Fahrer, die das Unternehmen wegen der übertriebenen Reichweite ihrer Elektrofahrzeuge verklagt haben, ihre Streitigkeiten nicht vor Gericht, sondern in einem Schiedsverfahren klären sollten.

Für diejenigen, die nicht Bescheid wissen

Die Schiedsgerichtsbarkeit ist ein Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten außerhalb des Gerichtssystems, bei dem sich die Konfliktparteien darauf einigen, die Entscheidung einer dritten neutralen Partei oder eines Schiedsrichters anzuhören. Diese Methode der Streitbeilegung vermeidet langwierige und komplizierte Gerichtsverfahren, beschleunigt den Fall und senkt die Kosten für seine Beilegung.

Im Fall von Tesla hat das Unternehmen mit seinen Kunden Vereinbarungen getroffen, die Schiedsklauseln enthalten. Dies bedeutet, dass Streitigkeiten zwischen Kunden und dem Unternehmen in einem Schiedsverfahren und nicht vor Gericht geklärt werden müssen. Bei einem Schiedsverfahren tragen die Parteien ihre Argumente einem unabhängigen Schiedsrichter vor, der die endgültige Entscheidung trifft.

Diese Entscheidung bedeutet, dass Streitigkeiten in einem alternativen Streitbeilegungsmechanismus und nicht durch ein Gerichtsverfahren gelöst werden. Das Gericht kann auch eine einstweilige Verfügung gegen Tesla erlassen, wenn es entscheidet, dass dies für das öffentliche Wohl notwendig ist.

Die Klagen wurden erhoben, nachdem eine Reuters-Recherche ergeben hatte, dass Tesla die Reichweite seiner Elektrofahrzeuge übertrieben angegeben hatte. Die Fahrer fordern Schadenersatz wegen Verstößen gegen die kalifornischen Verbraucherrechte und Gesetze gegen unlauteren Wettbewerb.

Quelle: Ars Technica