Italienische Regulierungsbehörde sieht iClouds Nutzungsvereinbarung als rechtswidrig an
Die italienische Kartellbehörde hat festgestellt, dass die iCloud-Nutzungsbedingungen von Apple für die Verbraucher unangemessen und unfair sind und möglicherweise gegen Verbraucherschutzgesetze verstoßen. Dies ist die jüngste in einer langen Reihe von kartellrechtlichen Untersuchungen und Prozessen, mit denen das Unternehmen aus Cupertino konfrontiert ist.
Auf die Beschwerden folgten eine Untersuchung und eine öffentliche Anhörung, die ergab, dass eine Reihe von Apples Geschäftsbedingungen rechtswidrig sind. Dies geht aus dem Bericht (PDF, 827 KB) der Wettbewerbs- und Marktgarantiebehörde (Autorità Garante Della Concorrenza E Del Mercato) hervor.
Darin heißt es, dass alle an der Konsultation beteiligten Verbraucherverbände darin übereinstimmten, dass die Bedingungen unausgewogen und ungerecht sind. Drei Punkte werden besonders hervorgehoben:
1. Das Recht von Apple, die Bedingungen einseitig zu ändern
Die iCloud-Bedingungen besagen, dass Apple sie jederzeit einseitig ändern kann, ohne die Auswirkungen dieser Änderungen im Einzelnen einzuschränken. Der Vertrag stützt sich auf vage Formulierungen, die besagen, dass alle Änderungen "angemessen" sein müssen, ohne Beispiele zu nennen.
2. Fehlende Datensicherheit
Apple fordert die Verbraucher auf, iCloud zum Schutz und zur Sicherung ihrer Daten zu nutzen, aber das Unternehmen macht keine Angaben zu den angewandten Schutzmaßnahmen und gibt keine Garantien. Darüber hinaus wird in den Nutzungsbedingungen ausdrücklich jede Haftung für Datenverluste ausgeschlossen.
Die Behörde hat festgestellt, dass iCloud in den Marketingunterlagen als sichere Form der Speicherung und Sicherung beschrieben wird, während die Geschäftsbedingungen dem widersprechen. So gibt Apple beispielsweise an, dass es das Recht hat, iCloud-Backups zu löschen, wenn diese sechs Monate lang nicht aktualisiert werden, während sich die meisten Verbraucher dessen nicht bewusst sind und glauben, dass ihre Daten unbegrenzt sicher sind.
3. Andere Haftungsausschlüsse
Die Regulierungsbehörde stellte fest, dass Haftungsausschlüsse in den Verträgen weit verbreitet sind und es dem Unternehmen ermöglichen, die Verantwortung für etwaige Verstöße abzulehnen, ohne die Verbraucher zu entschädigen. Darüber hinaus ist nach Ansicht der Regulierungsbehörde aufgrund der Vertragsbedingungen sehr unklar, welche Rechtsprechung gilt.
Apple verteidigt iCloud-Nutzungsbedingungen
Apple behauptet, die Nutzungsbedingungen in den letzten fünf Jahren nur zweimal geändert zu haben, einmal nur, um den Namen des Unternehmens zu ändern, und das andere Mal, um den Kunden zu gefallen.
Der iPhone-Hersteller behauptet, dass er eine kostenlose iCloud-Stufe anbietet [die berüchtigte und fast völlig nutzlose 5-GB-Stufe] und dass man nicht erwarten kann, dass die kostenlosen Daten unbegrenzt gespeichert werden.
Das Unternehmen behauptet außerdem, dass die Haftungsbeschränkungen ausdrücklich besagen, dass sie nur in dem gesetzlich zulässigen Umfang gelten und daher nicht gegen das Gesetz verstoßen können.
Ganz allgemein argumentiert Apple, dass solche Bedingungen für alle Cloud-Dienste gelten und lediglich dazu dienen, die Verbraucher darauf hinzuweisen, dass kein Cloud-Dienst völlig risikofrei ist.
Abbildung: Praveen Thirumurugan auf Unsplash